Liebe Kinder, liebe Eltern,
mit der 30. Novelle der Straßenverkehrsordnung dürfen alle Kinder ab 8 Jahren mit einem Scooter (wenn vorhanden auf dem Gehsteig) den Schulweg bewältigen. Bitte seid trotzdem vorsichtig und tragt unbedingt einen Helm! Viel Spaß! :-)